AGB

AGB

Diese AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und WMT - World Medical & Trade (im Folgenden „Agentur“ genannt) und gelten für sämtliche von der Agentur im Bereich Social Media Marketing und Lead-Generierung erbrachten Dienstleistungen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB an.


1. Leistungen der Agentur​

Die Agentur verpflichtet sich, die in dem Angebot enthaltenen Dienstleistungen fachgerecht und nach aktuellem Stand der Technik zu erbringen.


2. Nutzungsrechte am Arbeitsergebnis

​Die Agentur räumt dem Kunden ein uneingeschränktes, unbeschränktes, lizenzfreies, vollständig bezahltes, weltweites und nicht-exklusives Nutzungsrecht an allen im Rahmen des Vertrages erstellten Inhalten und Ergebnissen ein.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

​Vergütung: Die Vergütung der Agenturleistungen erfolgt zu den im jeweiligen Angebot festgelegten Konditionen. Eine einmalige Einrichtungsgebühr kann zur Deckung der Kosten für die Erstellung und Einrichtung der Kampagnen und Systeme erhoben werden. Zahlungsbedingungen: Zahlungen sind gemäß den im Angebot angegebenen Konditionen zu leisten. Eine Rückerstattung von Zahlungen ist ausgeschlossen, außer in den ausdrücklich genannten Fällen dieser AGB.

 

4. Garantiebedingungen und Kündigungsrecht

​Die Agentur verpflichtet sich, im ersten Monat mindestens einen Lead zu generieren, sofern der Kunde ein Mindest-Werbebudget bereitstellt, das im jeweiligen Angebot festgelegt ist oder abgesprochen wurde. Sollte diese Anzahl an Leads nicht erreicht werden, hat der Kunde das Recht, innerhalb von sieben Tagen nach Ende des ersten Monats den Vertrag kurzfristig zu kündigen. In diesem Fall erstattet die Agentur dem Kunden die Kosten des ersten Monats vollständig zurück.

 

5. Vertraulichkeit

​Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglichen Informationen vertraulich zu behandeln und diese nur für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu verwenden. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt für ein Jahr nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.

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6. Laufzeit und Kündigung des Vertrags

Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach der individuellen Vereinbarung im jeweiligen Vertrag. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Datum des Vertragsschlusses.

Die Kündigungsmodalitäten ergeben sich aus dem individuell abgeschlossenen Vertrag.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und der anderen Partei ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.

7. Gewährleistung und Haftung

​Haftung: Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten entstehen.Gewährleistung: Die Agentur gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Rechten Dritter sind und dass keine Patente, Urheberrechte oder Geschäftsgeheimnisse Dritter verletzt werden.

8. Schadloshaltung

​Der Kunde stellt die Agentur von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die durch die vertragsgemäße Nutzung der durch die Agentur erbrachten Leistungen entstehen. Ebenso verpflichtet sich die Agentur, den Kunden von Ansprüchen Dritter freizustellen, sofern die Agentur die Ansprüche durch schuldhaftes Verhalten verursacht hat.

9. Sonstiges

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur.Änderungen und Ergänzungen: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

 

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zu erbringen. Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung von Informationen, Materialien, Terminvorschlägen sowie die Erreichbarkeit zur Abstimmung und Freigabe von Inhalten. Verzögerungen oder Ausfälle in der Leistungserbringung seitens der Agentur aufgrund nicht oder nicht rechtzeitig erbrachter Mitwirkungspflichten des Kunden begründen keinen Verzug und berechtigen den Kunden nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.


11. Vergütung bei unterlassener Mitwirkung

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, bleibt die vereinbarte Vergütung dennoch in voller Höhe geschuldet. Die Agentur ist in diesem Fall berechtigt, die vereinbarten Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, sobald die Mitwirkung des Kunden erfolgt ist, ohne dass sich daraus ein Anspruch auf eine Fristverlängerung oder Rückzahlung ergibt.

Werden vereinbarte Leistungen (z. B. Videodrehs, Besprechungstermine, Content-Freigaben o. ä.) aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, nicht innerhalb der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen oder ermöglicht, besteht kein Anspruch auf Nachholung dieser Leistungen nach Vertragsende. Eine Rückerstattung oder Gutschrift für nicht durchgeführte Leistungen erfolgt in diesem Fall nicht.