§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Kunden und der Ad Celerate GmbH, Hermannstraße 14, 20095 Hamburg (nachfolgend „Agentur“ genannt), die die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Social Media Marketing, Lead-Generierung, Videoproduktion und verwandter digitaler Marketingleistungen betreffen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Abweichende oder widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Ein der Agentur vorgelegtes schriftliches Angebot sowie ergänzende Zusatzvereinbarungen sind Bestandteile des Kooperationsvertrags im Sinne dieser AGB.
(4) Mit Zustandekommen des Kooperationsvertrags erklärt der Kunde sein vollständiges Einverständnis zu diesen AGB.
(5) Diese AGB gelten ausschließlich für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Die Agentur behält sich vor, vor Vertragsabschluss vom Kunden den Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen.
§ 2 Leistungen der Agentur
(1) Die Agentur bietet Beratungs- und Agenturdienstleistungen an, insbesondere im Bereich Social Media Marketing, bezahlter Werbeanzeigen (Meta, Google u.ä.), Videoproduktion, Landingpage-Erstellung, Lead-Generierung sowie Terminierung von qualifizierten Interessenten.
(2) Die Agentur verpflichtet sich, die im jeweiligen Angebot enthaltenen Dienstleistungen fachgerecht und nach aktuellem Stand der Technik zu erbringen. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, schuldet die Agentur keinen spezifischen unternehmerischen Erfolg auf Seiten des Kunden, sondern lediglich die vertraglich vereinbarte Leistung.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgerecht zu leisten. Sollte der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung unterlassen und dadurch die Leistungserbringung durch die Agentur verhindern, bleibt der Anspruch auf Vergütung der Agentur in voller Höhe bestehen.
(4) Die Agentur behält sich ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB vor, um die Art und Weise der Dienstleistungserbringung nach eigenem Ermessen festzulegen.
(5) Die Agentur ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch Subunternehmer oder andere Dritte erbringen zu lassen, ohne dass dies die vertraglichen Verpflichtungen oder Haftung beeinflusst.
(6) Die Agentur weist darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook, Instagram und Google jederzeit berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen zu stoppen oder abzubrechen. Für eine solche Maßnahme haftet die Agentur nicht. Der Anspruch auf Vergütung bleibt jedoch auch in diesen Fällen bestehen. Die Algorithmen dieser Plattformen sind vertraulich und können jederzeit geändert werden.
(7) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche Konformität der von ihm geschalteten Werbekampagnen, einschließlich Werbeanzeigen, Impressum, Datenschutzerklärungen und weiterer rechtlich relevanter Inhalte.
(8) Der Kunde muss innerhalb von 3 Werktagen auf Änderungsvorschläge oder Freigabeanfragen der Agentur reagieren. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gelten die Vorschläge als genehmigt.
(9) Soweit die Agentur für den Kunden im Rahmen des Auftrags Landingpages erstellt und Domains bereitstellt, erfolgt die Überlassung dieser bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt durch die Annahme des Angebots der Agentur zustande. Der Vertragsschluss kann telefonisch, schriftlich oder in Textform erfolgen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Telefonate und/oder Videochats zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden.
(2) Im Falle eines telefonischen Vertragsschlusses erhält der Kunde auf Wunsch der Agentur eine Auftragsbestätigung. Diese dient nicht als Voraussetzung für den Vertragsschluss, sondern bestätigt lediglich die getroffene Vereinbarung.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen der Agentur unterliegen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht und sind nicht abnahmepflichtig. Soweit eine Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterliegt, gelten die folgenden Bestimmungen.
(2) Nach Erbringung einer Teilleistung kann die Agentur vom Kunden eine Abnahme verlangen. Erfolgt auf eine schriftliche Aufforderung zur Abnahme innerhalb von sieben Werktagen keine explizite schriftliche Mängelanzeige, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Besteht zwischen den Parteien Uneinigkeit darüber, ob ein Mangel als erheblich oder unerheblich einzustufen ist, ist vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Begutachtung hinzuzuziehen. Die Kosten werden anteilig aufgeteilt, es sei denn, der Sachverständige stellt eindeutig fest, dass der Mangel erheblich ist – in diesem Fall trägt die Agentur die Kosten.
§ 5 Zahlungsmodalitäten
(1) Die von der Agentur angegebenen Preise sind verbindlich. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
(2) Die Vergütung für die Leistungen der Agentur ist grundsätzlich innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Eine etwaige Einrichtungsgebühr sowie die gesamte Betreuungsgebühr entstehen mit Vertragsschluss und sind spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen.
(3) Die Agentur ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die vertraglich vereinbarten Leistungen auszusetzen, bis die offene Forderung vollständig beglichen wurde. Zudem steht der Agentur das Recht zu, nach eigenem Ermessen eine außerordentliche Kündigung auszusprechen.
(4) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die Agentur wird die gesamte Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin als Schadensersatz geltend machen.
(5) Wird eine Zahlung per Lastschrift vereinbart, hat der Kunde der Agentur ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Kann eine vereinbarte Lastschrift nicht eingezogen werden, ist der Kunde verpflichtet, den offenen Betrag innerhalb von drei Werktagen nach Rückbuchung per Überweisung zu begleichen. Die durch die Rückbuchung entstandenen Kosten trägt der Kunde.
(6) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung von der Agentur anerkannt wurde oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 6 Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung
(1) Der Beginn der Leistungen sowie die Laufzeit der Kooperation werden im jeweiligen Hauptvertrag festgelegt.
(2) Die Zusammenarbeit kann entweder in Form eines Abonnements oder eines Kontingentvertrags erfolgen.
(3) Im Falle eines Abonnements verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, es sei denn, eine der Vertragsparteien kündigt fristgerecht. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Gesamtlaufzeit der Kampagne und wird individuell im Kooperationsvertrag definiert.
(4) Bei Kontingentverträgen mit festgelegter Anzahl an Kampagnen oder Leistungseinheiten beginnt die Leistungserbringung mit dem vereinbarten Projektstart. Eine frühzeitige Beendigung auf Wunsch des Kunden führt nicht zu einer Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
(5) Kündigungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Vorzeitige oder freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen, soweit nicht ein wichtiger Grund vorliegt.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und der anderen Partei ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.
(7) Werden vereinbarte Leistungen (z.B. Videodrehs, Besprechungstermine, Content-Freigaben) aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, nicht innerhalb der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf Nachholung dieser Leistungen nach Vertragsende. Eine Rückerstattung oder Gutschrift erfolgt in diesem Fall nicht.
§ 7 Garantiebedingungen
(1) Eine Garantie wird dem Kunden nur gewährt, wenn diese explizit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten ist. Art und Umfang der Garantie (z.B. Anzahl qualifizierter Termine, Leads oder anderer vereinbarter Zielgrößen) werden individuell im Kooperationsvertrag definiert.
(2) Sollte eine Garantie vereinbart sein, so ist diese ausschließlich im Kooperationsvertrag gültig und behält ihre Wirksamkeit nur während der darin spezifizierten Erstlaufzeit der Kampagne.
(3) Ein Garantiefall kann nur dann geltend gemacht werden, wenn das im Vertrag genannte Leistungsspektrum, einschließlich aller darin enthaltenen Prozesse, vollständig und unter ganzheitlicher Mitwirkung des Kunden realisiert wurde.
(4) Kontaktpflicht des Kunden: Sofern die Agentur keine telefonische Vorqualifizierung der Interessenten als zusätzliche Leistung übernimmt, ist der Kunde verpflichtet, jeden eingehenden Lead oder Interessenten innerhalb von 72 Stunden nach Eingang zu kontaktieren. Der Nachweis ist erst im Falle der Geltendmachung der Garantie erforderlich und kann durch Screenshot der gesendeten E-Mail, Export des Anrufprotokolls oder anderweitig geeignete Belege erbracht werden. Ohne diesen Nachweis entfällt der Anspruch auf die Garantieleistung.
(5) Wurde die telefonische Vorqualifizierung durch die Agentur ausdrücklich dazugebucht und schriftlich vereinbart, entfällt die 72-Stunden-Kontaktpflicht des Kunden für vorqualifizierte Termine. Die Kontaktpflicht gilt in diesem Fall erst ab dem vereinbarten Übergabezeitpunkt des Termins.
(6) Geltendmachung: Der Anspruch auf Garantieleistung muss spätestens 7 Tage nach Ende der im Vertrag definierten Garantielaufzeit schriftlich gegenüber der Agentur geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Garantieanspruch ersatzlos.
(7) Die Agentur behält sich das Recht vor, die Einhaltung der vereinbarten Prozesse und Mitwirkungspflichten des Kunden im Falle einer Garantieinanspruchnahme detailliert zu prüfen. Stellt die Agentur fest, dass der Kunde seine Pflichten nicht vollständig erfüllt hat, wird der Garantieanspruch verwirkt.
(8) Im Falle einer automatischen Vertragsverlängerung entfällt der Anspruch auf die Garantieleistung. Die automatische Verlängerung gilt als Indiz dafür, dass der Kunde mit der Dienstleistung zufrieden ist oder seine Ziele erreicht hat.
(9) Das Werbebudget für Kampagnen auf Meta, Google oder anderen Plattformen wird direkt vom Kunden an die jeweilige Plattform gezahlt und ist nicht Teil der Agenturvergütung. Die Garantie setzt voraus, dass das im Vertrag vereinbarte Mindestwerbebudget während der gesamten Garantielaufzeit aufrechterhalten wird.
§ 8 Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken sowie an Urheberrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, die die Agentur in die Zusammenarbeit einbringt, verbleiben bei der Agentur.
(2) Die im Rahmen des Vertrages für den Kunden erstellten Inhalte (z.B. Werbetexte, Videomaterial vom Medientag, Grafiken, Landingpages) werden dem Kunden nach vollständiger Bezahlung zur freien Nutzung für die vereinbarten Zwecke zur Verfügung gestellt. Das Urheberrecht der Agentur an diesen Materialien bleibt hiervon unberührt.
(3) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht an internen Strategieunterlagen, Prozessdokumentationen oder sonstigen Arbeitsmitteln der Agentur, sofern diese nicht explizit als Lieferobjekt vereinbart wurden.
(4) Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse an Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht gestattet.
(5) Der Kunde garantiert, dass alle an die Agentur übermittelten Angaben und Inhalte frei von Rechten Dritter sind und rechtlich zulässig sind. Der Kunde stellt die Agentur von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
§ 9 Haftung
(1) Die Agentur haftet gegenüber dem Kunden grundsätzlich nur für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten entstehen. In Fällen der groben Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden.
(2) Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn übernimmt die Agentur keinerlei Haftung, selbst wenn diese durch die Dienstleistungen der Agentur oder durch im Auftrag tätige Dritte verursacht wurden.
(3) Die Haftung der Agentur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesem Haftungsausschluss unberührt.
(4) Von der Agentur im Voraus gezahlte Reisekosten (z.B. Hotel, Flugreisen) für Videodrehs oder Vor-Ort-Termine müssen bei Absagen und Verschiebungen seitens des Kunden in vollem Umfang erstattet werden. Bei einer Absage oder Verschiebung, die nicht mindestens 7 volle Werktage im Voraus mitgeteilt wird, sind zusätzlich 50 % der vereinbarten Initiierungsgebühr zu zahlen.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zu erbringen. Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung von Informationen, Materialien, Terminvorschlägen sowie die Erreichbarkeit zur Abstimmung und Freigabe von Inhalten.
(2) Verzögerungen oder Ausfälle in der Leistungserbringung der Agentur aufgrund nicht oder nicht rechtzeitig erbrachter Mitwirkungsleistungen des Kunden begründen keinen Verzug der Agentur und berechtigen den Kunden nicht zur Minderung oder zum Rücktritt.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, bleibt die vereinbarte Vergütung dennoch in voller Höhe geschuldet.
§ 11 Referenznennung
(1) Der Kunde räumt der Agentur das unentgeltliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die erbrachten Leistungen zu beschreiben und im Zusammenhang mit einer Referenzkundennennung zu verwenden. Hierzu zählt insbesondere die Nutzung von Logos, Fotos, Videos, Grafiken und anderen Materialien, die im Kontext der Zusammenarbeit entstanden sind, einschließlich der Veröffentlichung von Ergebnissen zu Werbe- und Illustrationszwecken.
(2) Der Kunde kann diese Einwilligung jederzeit aus wichtigem Grund schriftlich widerrufen.
§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglichen Informationen und Daten des Kunden vertraulich zu behandeln und diese nur für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt für ein Jahr nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
(2) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze. Die Agentur speichert personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form ausschließlich für Vertragszwecke.
(3) Vor Aufnahme der Tätigkeit ist die Kenntnisnahme und Zustimmung zu einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erforderlich, sofern die Agentur im Rahmen des Auftrags personenbezogene Daten Dritter (z.B. von Leads) verarbeitet.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten zu allen von der Agentur erstellten Accounts sicher aufzubewahren und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.
§ 13 Schiedsgerichtsklausel
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich seiner Gültigkeit, Verletzung, Beendigung oder Nichtigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs endgültig nach der Schiedsgerichtsordnung der Gabler Schiedsgerichte entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, sofern der Streitwert 20.000 Euro übersteigt; bei einem geringeren Streitwert entscheidet ein Einzelschiedsrichter. Sitz des Schiedsgerichts ist Deutschland. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Kooperationsvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Formvorgabe.
(2) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, soweit nicht dem Schiedsgericht zugewiesen, ist der Sitz der Agentur.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.